SteuernAktualisiert am 24.08.2026

Steuer Guide VAE: Corporate Tax, VAT & Rechnungen

Was deine Firma in den VAE steuerlich wirklich betrifft: 9 % Corporate Tax, 5 % VAT, was auf eine Rechnung gehört, wie Belege abzulegen sind und ab wann E-Invoicing Pflicht wird.

Steuern in den VAE — Corporate Tax und VAT

Die VAE haben innerhalb weniger Jahre zwei Steuern eingeführt, die es davor nicht gab: die Mehrwertsteuer (VAT) im Januar 2018 und die Körperschaftsteuer (Corporate Tax) im Juni 2023. Beide sind im internationalen Vergleich sehr niedrig — nur ist «niedrig» nicht dasselbe wie «egal».

Denn mit den Steuern kamen Pflichten, die im Alltag regelmäßig unterschätzt werden: Registrierung bei der Federal Tax Authority, Fristen für Erklärungen, feste Pflichtangaben auf jeder Rechnung und eine Buchhaltung, die einer Prüfung standhält. Wer das erst nach dem ersten Geschäftsjahr aufräumt, zahlt Strafen, die höher sind als die Steuer selbst.

Dieser Guide fasst zusammen, was für eine typische Firma in Dubai gilt — Freezone wie Mainland. Er ist als Orientierung gedacht und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.

Das Wichtigste in Kürze
  • Corporate Tax: 9 % auf den steuerpflichtigen Gewinn über 375.000 AED, darunter 0 %.
  • Small Business Relief: bis 3.000.000 AED Umsatz keine Corporate Tax — gilt für Steuerperioden, die spätestens am 31. Dezember 2029 enden.
  • Freezone: 0 % auf Qualifying Income, sofern die Voraussetzungen als Qualifying Freezone Person erfüllt sind.
  • VAT: 5 %, aber nur auf Leistungen innerhalb der VAE. Registrierungspflicht ab 375.000 AED steuerbarem Umsatz.
  • Auslandsumsätze: in der Regel 0 % (Nullsatz) — das ist nicht dasselbe wie steuerbefreit.
  • Rechnung an VAE-Kunden: spätestens 14 Tage nach der Leistung.
  • E-Invoicing: Pflicht für Firmen unter 50 Mio. AED Umsatz ab 1. Juli 2027, Dienstleister bis 31. März 2027 bestellt.

Die Steuersätze auf einen Blick

Für eine Firma in den VAE sind im Regelfall zwei Steuern relevant. Alles Weitere — Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Erbschaftsteuer, Vermögensteuer — gibt es auf privater Ebene schlicht nicht.

Steuern für Firmen in den VAE

SteuerSatzFällig abErklärung
Corporate Tax9 %Gewinn über 375.000 AEDJährlich, innerhalb von 9 Monaten nach Ende der Steuerperiode
Corporate Tax (Freezone)0 %auf Qualifying IncomeJährlich, geprüfter Abschluss vorausgesetzt
VAT (Inland)5 %375.000 AED steuerbarer UmsatzIn der Regel quartalsweise
VAT (Export)0 %Nullsatz, kein Wegfall der MeldepflichtIn der Regel quartalsweise
Einkommensteuer0 %Keine Erklärung
Kapitalertrag-, Erbschaft- & Vermögensteuer0 %Keine Erklärung

Stand: August 2026. Die Sätze gelten bundesweit für alle sieben Emirate. Für Öl- und Gasunternehmen sowie Zweigstellen ausländischer Banken gelten eigene Regeln.

Corporate Tax: 9 % auf den Gewinn

Seit dem 1. Juni 2023 gilt in den VAE eine Körperschaftsteuer. Der Satz beträgt 9 % — allerdings erst auf den Teil des steuerpflichtigen Gewinns, der 375.000 AED übersteigt. Bis zu dieser Grenze sind es 0 %. Bemessungsgrundlage ist der handelsrechtliche Gewinn, korrigiert um die im Gesetz genannten Positionen.

Die Registrierung bei der Federal Tax Authority ist unabhängig davon Pflicht: Jede Firma braucht eine Corporate-Tax-Registrierung und gibt eine jährliche Steuererklärung ab — auch dann, wenn diese auf null lautet. Die Erklärung ist innerhalb von neun Monaten nach Ende der Steuerperiode fällig. Wer die Registrierung versäumt, zahlt 10.000 AED Strafe.

Small Business Relief

Für kleinere Firmen gibt es eine Erleichterung. Wer in der laufenden und in allen vorangegangenen Steuerperioden nicht mehr als 3.000.000 AED Umsatz erzielt hat, kann Small Business Relief wählen und wird dann behandelt, als hätte er keinen steuerpflichtigen Gewinn. Es fällt keine Corporate Tax an. Umgerechnet liegt die Grenze bei rund 800.000 US-Dollar — für die meisten Ein-Personen- und Beratungsfirmen also weit über dem tatsächlichen Umsatz.

Zwei Dinge sind dabei wichtig. Erstens ist die Erleichterung befristet, seit August 2026 aber deutlich länger: Die Ministerial Decision 131 von 2026 hat sie auf Steuerperioden verlängert, die spätestens am 31. Dezember 2029 enden — vorher war Ende 2026 Schluss. Zweitens ist sie ein Wahlrecht mit Preis — wer sie in Anspruch nimmt, kann im selben Zeitraum keine Verluste vortragen und keine Zinsabzüge geltend machen. In einem Verlustjahr kann der Verzicht deshalb die bessere Entscheidung sein.

Was Small Business Relief nicht erspart: die Registrierung und die Abgabe der Steuererklärung.

Freezone: 0 % auf Qualifying Income

Freezone-Firmen können weiterhin 0 % zahlen, aber nicht automatisch und nicht auf alles. Der Nullsatz gilt für eine Qualifying Freezone Person und nur auf Qualifying Income — im Kern das Geschäft mit anderen Freezone-Firmen, mit Kunden außerhalb der VAE sowie eine im Gesetz aufgeführte Liste qualifizierender Tätigkeiten wie Warenherstellung, Rohstoffhandel, Fonds- und Vermögensverwaltung oder Hauptsitzdienstleistungen für verbundene Unternehmen.

Vorausgesetzt werden ausreichende wirtschaftliche Substanz in der Zone, ein geprüfter Jahresabschluss und die Einhaltung der Verrechnungspreisregeln. Übersteigt das nicht-qualifizierende Einkommen die zulässige Geringfügigkeitsgrenze, verliert die Firma den Status — für die laufende und die folgenden vier Steuerperioden. Ob deine Tätigkeit qualifiziert, gehört deshalb vor die erste Rechnung geklärt, nicht danach.

Mehr zum Unterschied der beiden Strukturen steht im Vergleich Mainland oder Freezone.

Gehalt als Betriebsausgabe

Ein Gehalt an dich selbst mindert den steuerpflichtigen Gewinn — vorausgesetzt, es entspricht dem, was ein Fremder für dieselbe Tätigkeit bekäme. Das ist das Arm’s-Length-Prinzip, und die Federal Tax Authority prüft es. In der Praxis sind bei Ein-Personen-Firmen 60.000 bis 80.000 AED pro Jahr eine Größenordnung, die als branchenüblich durchgeht. Ein Gehalt in Höhe des kompletten Jahresgewinns ist es nicht.

Wo die Firma tatsächlich geleitet wird

Die 9 % sind die Steuer in den VAE — nicht zwingend die einzige Steuer auf denselben Gewinn. Wird eine VAE-Firma faktisch aus einem anderen Land heraus geleitet, kann dieses Land sie dort als steuerpflichtig behandeln; maßgeblich ist der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung, nicht der Handelsregistereintrag. Umgekehrt gilt dasselbe: Die VAE behandeln eine ausländische Gesellschaft als hier steuerpflichtig, wenn sie effektiv aus den VAE geleitet wird.

Corporate Tax VAE — ausländische Gesellschaft und Ort der Geschäftsleitung
Auszug aus dem Corporate-Tax-Gesetz: Auch eine ausländische Gesellschaft gilt als in den VAE ansässig, wenn sie von hier aus geleitet wird.

Praktisch heißt das: Wer die Firma in Dubai hat, sollte auch in Dubai leben und arbeiten. Details dazu im Artikel Dubai Steuern.

VAT: 5 % nur im Inland

Die Value Added Tax beträgt 5 % und fällt nur an, wenn du innerhalb der VAE leistest — an Privatkunden (B2C) genauso wie an Unternehmen (B2B). Freezones sind davon nicht ausgenommen: Eine Freezone-Firma, die einen Kunden in Dubai abrechnet, rechnet mit VAT ab.

Registrierungspflichtig wirst du, sobald dein steuerbarer Umsatz in den vergangenen zwölf Monaten 375.000 AED überschritten hat oder du erwartest, dass er das in den kommenden 30 Tagen tut. Freiwillig registrieren kannst du dich ab 187.500 AED — sinnvoll etwa dann, wenn du hohe Vorsteuer aus Investitionen zurückholen willst.

Leistungen an Kunden außerhalb der VAE sind in der Regel mit 0 % zu fakturieren. Dieser Nullsatz ist nicht dasselbe wie eine echte Steuerbefreiung: Nullsatz-Umsätze zählen zur Registrierungsgrenze und lassen den Vorsteuerabzug bestehen, echte Befreiungen — etwa bestimmte Finanzdienstleistungen oder Wohnraumvermietung — tun das nicht. Der Unterschied entscheidet darüber, ob du dich registrieren musst und ob du Vorsteuer zurückbekommst.

Für Waren gelten in den sogenannten Designated Zones abweichende Regeln; dort kann eine Lieferung zwischen zwei Zonen außerhalb des Anwendungsbereichs der VAT liegen. Bei Dienstleistungen greift diese Ausnahme nicht.

Die Rechnung an einen VAE-Kunden muss innerhalb von 14 Tagen nach der Leistung ausgestellt werden. Die VAT-Erklärung gibst du in der Regel quartalsweise ab, größere Unternehmen monatlich.

Berechnung der VAT für eine Firma in Dubai

Umsatzsteuer in der EU

Eine Firma in den VAE ist nicht automatisch aus der europäischen Umsatzsteuer heraus. Zwei Fälle betreffen einen großen Teil unserer Kunden:

  • Digitale Leistungen an Privatkunden in der EU — Onlinekurse, Software, Abonnements, digitale Downloads. Die Umsatzsteuer entsteht im Wohnsitzland des Kunden, und zwar ab dem ersten Euro: Die Bagatellgrenze gilt nur für Anbieter mit Sitz in der EU, nicht für Drittlandsanbieter. Praktikabel wird das über eine OSS-Registrierung im Nicht-EU-Verfahren in einem selbst gewählten Mitgliedstaat, über den du dann sämtliche EU-Länder meldest.
  • Physische Produkte, die in der EU gelagert oder hergestellt werden — hier entsteht in aller Regel eine Registrierungspflicht im Lagerland, unabhängig davon, wo die Firma ihren Sitz hat. Fulfillment über ein europäisches Lager löst sie aus.

Wer sich das ersparen will, verkauft über einen Reseller wie Copecart oder Digistore24. Diese treten gegenüber dem Endkunden selbst als Verkäufer auf und übernehmen die Umsatzsteuer vollständig; deine VAE-Firma rechnet dann nur noch mit der Plattform ab — ein B2B-Umsatz ins Ausland, also 0 %.

Verkaufst du ausschließlich an Unternehmen in der EU, ist der Fall unkritisch: Dort greift das Reverse-Charge-Verfahren, der Kunde schuldet die Steuer selbst.

Rechnungen: Pflichtangaben

Eine Rechnung, der eine Pflichtangabe fehlt, ist beim Kunden nicht vorsteuerabzugsfähig und bei dir im Zweifel keine anerkannte Betriebsausgabe. Die folgenden Angaben gehören auf jede Rechnung, die deine Firma stellt:

Pflichtangaben auf einer Rechnung

AngabeWas gemeint ist
Vollständiger FirmennameDie Firma exakt so, wie sie auf der Lizenz steht — keine Kurzform, keine Marke
AdresseDie eingetragene Geschäftsadresse in den VAE
TRNDeine Tax Registration Number, sobald du für VAT registriert bist
VAT-Betrag5 %, nur bei Registrierung und Inlandsleistung — der Betrag ist immer zusätzlich in AED auszuweisen
Name und Adresse des KundenBei registrierten VAE-Kunden zusätzlich deren TRN
Fortlaufende RechnungsnummerLückenlos und eindeutig; jede Nummer darf nur einmal vergeben werden
RechnungsdatumBei VAT zusätzlich das Datum der Leistung, wenn es abweicht

Die Rechnung selbst darf auf jede Währung lauten. Nur der VAT-Betrag muss zusätzlich in AED stehen, umgerechnet zum veröffentlichten Kurs der UAE Central Bank am Tag der Leistung.

Solange du nicht für VAT registriert bist, weist du auch keine VAT aus — eine ausgewiesene Steuer ohne Registrierung schuldest du trotzdem und riskierst zusätzlich eine Strafe.

Belege und Buchhaltung

Alle Eingangsrechnungen müssen ordnungsgemäß in der Buchhaltungssoftware abgelegt werden — nicht gesammelt in einem Ordner und einmal im Jahr nachgereicht. Zu jeder Buchung gehört ein Beleg, und zwar zugeordnet und auffindbar. Das ist die Stelle, an der bei einer Prüfung als Erstes gesucht wird.

Die Aufbewahrungsfristen sind lang: Corporate-Tax-relevante Unterlagen sind sieben Jahre nach Ende der Steuerperiode aufzubewahren, VAT-Unterlagen fünf Jahre, Aufzeichnungen zu Immobilien fünfzehn Jahre. In der Praxis heißt das digital, vollständig und durchsuchbar — nicht in Schuhkartons.

Ab bestimmten Umsatzgrößen sowie für jede Qualifying Freezone Person ist zusätzlich ein geprüfter Jahresabschluss vorgeschrieben. Wer den Nullsatz in der Freezone nutzen will, kommt am Audit nicht vorbei.

Buchhaltungssoftware

Wir arbeiten mit drei Systemen. Alle drei sind in den VAE etabliert, bilden die VAT korrekt ab und lassen sich später an einen E-Invoicing-Dienstleister anbinden:

  • Zoho Books — günstig, in den VAE weit verbreitet, mit lokalisierter VAT-Abbildung. Für die meisten kleinen Firmen die naheliegende Wahl.
  • QuickBooks — international verbreitet, umfangreiche Schnittstellen, gut geeignet, wenn ein externer Buchhalter mitarbeitet.
  • Xero — starke Bankanbindung und Automatisierung, angenehm bei vielen Transaktionen.

Welches System es wird, ist zweitrangig — dass es überhaupt eines ist, nicht. Eine Tabellenkalkulation erfüllt die Anforderungen an Nachvollziehbarkeit nicht und lässt sich an das kommende E-Invoicing nicht anbinden.

Die laufende Buchhaltung, das Corporate-Tax-Filing und den Jahresabschluss übernehmen wir auf Wunsch komplett — siehe Buchhaltung & Jahresabschluss.

E-Invoicing ab 2026

Die VAE führen ein verpflichtendes elektronisches Rechnungssystem ein. Rechnungen werden dann nicht mehr als PDF per E-Mail verschickt, sondern strukturiert über einen akkreditierten Dienstleister (Accredited Service Provider, ASP) übermittelt und zugleich an die Steuerbehörde gemeldet — technisch ein Peppol-basiertes Fünf-Ecken-Modell.

Der Rollout läuft in Phasen. Ein Pilotbetrieb startet am 1. Juli 2026, danach wird nach Umsatzgröße gestaffelt:

Zeitplan des E-Invoicing-Rollouts

PhaseWen es betrifftASP bestellen bisPflicht ab
Phase 1Umsatz ab 50 Mio. AED30. Oktober 20261. Januar 2027
Phase 2Umsatz unter 50 Mio. AED31. März 20271. Juli 2027
Phase 3Staatliche Stellen31. März 20271. Oktober 2027

Quelle: UAE Ministry of Finance. Die Frist für Phase 1 wurde nachträglich vom 31. Juli auf den 30. Oktober 2026 verschoben; weitere Anpassungen sind möglich.

Für die allermeisten unserer Kunden ist Phase 2 einschlägig: Dienstleister bis 31. März 2027 bestellt, Pflicht ab 1. Juli 2027. Wer heute schon in Zoho Books, QuickBooks oder Xero bucht, muss dafür nichts umstellen — die Anbindung kommt obendrauf.

Für unsere Buchhaltungskunden übernehmen wir die Auswahl des Dienstleisters und die Anbindung rechtzeitig vor der Frist. Du musst dich darum nicht kümmern.

Häufig gestellte Fragen

Die Fragen, die uns zu Steuern in den VAE am häufigsten gestellt werden.

Muss ich Corporate Tax zahlen, wenn meine Firma unter 3 Millionen AED Umsatz macht?

In der Regel nicht. Mit Small Business Relief wird deine Firma so behandelt, als hätte sie keinen steuerpflichtigen Gewinn, und es fällt keine Corporate Tax an. Die Erleichterung musst du aber in der Steuererklärung aktiv wählen, und sie gilt für Steuerperioden, die spätestens am 31. Dezember 2029 enden. Registrierung und Steuererklärung bleiben in jedem Fall Pflicht.

Brauche ich eine VAT-Registrierung, wenn ich ausschließlich Kunden im Ausland habe?

Nicht zwingend, aber prüfen musst du es. Leistungen an Kunden außerhalb der VAE sind meist mit 0 % zu fakturieren — diese Umsätze zählen jedoch zur Registrierungsgrenze von 375.000 AED. Wer sie überschreitet, kann eine Befreiung von der Registrierung beantragen, wenn ausschließlich Nullsatz-Umsätze anfallen.

Zahlt eine Freezone-Firma wirklich 0 %?

Nur unter Bedingungen. Der Nullsatz gilt für eine Qualifying Freezone Person und nur auf Qualifying Income — im Kern Geschäft mit anderen Freezone-Firmen, Kunden außerhalb der VAE und eine Liste qualifizierender Tätigkeiten. Vorausgesetzt werden ausreichende Substanz in der Zone, ein geprüfter Jahresabschluss und die Einhaltung der Verrechnungspreisregeln. Ohne diese Voraussetzungen gelten die regulären 9 %.

In welcher Währung muss ich meine Rechnungen stellen?

Die Rechnung selbst darf auf jede Währung lauten — Euro, US-Dollar, Franken. Weist du VAT aus, muss der Steuerbetrag zusätzlich in AED angegeben werden, umgerechnet zum veröffentlichten Kurs der UAE Central Bank am Tag der Leistung.

Was passiert, wenn ich die Corporate-Tax-Registrierung versäume?

Die Federal Tax Authority verhängt dafür eine Strafe von 10.000 AED. Weitere Strafen kommen hinzu, wenn die Steuererklärung nicht fristgerecht eingeht. Die Registrierung ist auch dann fällig, wenn die Firma keinen Gewinn macht oder unter das Small Business Relief fällt.

Muss ich mich jetzt schon um E-Invoicing kümmern?

Für Firmen mit weniger als 50 Millionen AED Umsatz beginnt die Pflicht am 1. Juli 2027, der Dienstleister muss bis 31. März 2027 bestellt sein. Wichtig ist vor allem, dass deine Buchhaltung in einem System läuft, das sich anbinden lässt. Für unsere Buchhaltungskunden übernehmen wir Auswahl und Anbindung.

Zusammenfassung

Steuerlich bleiben die VAE außergewöhnlich attraktiv: Auf privater Ebene fällt weiterhin keine Steuer an, und für Firmen liegt der Höchstsatz bei 9 %, den viele durch Small Business Relief oder den Freezone-Nullsatz gar nicht erst erreichen. Der Aufwand hat sich trotzdem verschoben — nicht bei der Steuerlast, sondern bei der Dokumentation.

Wer von Anfang an sauber registriert, ordentlich fakturiert und die Belege laufend in einem echten Buchhaltungssystem ablegt, hat mit alldem wenig Arbeit. Wer es aufschiebt, zahlt Strafen für Dinge, die inhaltlich nichts gekostet hätten.

Stand: August 2026. Dieser Guide ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuerberatung im Einzelfall. Regeln und Fristen können sich ändern; für deine konkrete Situation prüfen wir das gemeinsam.

Clemens K.
Hat 2018 seine erste Firma in Dubai gegründet und unterstützt seither Unternehmer, Investoren und Familien bei der Firmengründung, Auswanderung sowie weiteren Belangen in Dubai. Er ist Gründer und Berater bei Dubai Setup.
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