Vermögensstruktur

DIFC Stiftung – Vermögensschutz nach Common Law.

Nachfolge regeln, Vermögen bündeln, Eigentum vom persönlichen Risiko trennen: die Foundation im Dubai International Financial Centre ist die flexible Alternative zur Familienstiftung, mit Regeln, die ausländische Pflichtteilsansprüche ausdrücklich abwehren.

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Leistungsumfang
  • Prüfung, ob Foundation, Holding oder beides zusammen passt
  • Charter und By-Laws nach deiner Familien- und Vermögenssituation
  • Registrierung beim DIFC Registrar of Companies
  • Council, Guardian und Begünstigte einsetzen
  • Übertragung von Firmenanteilen, Immobilien, Konten und Depots
  • Geschäftsadresse im DIFC, Jahresabschlüsse und Meldepflichten
So läuft es ab
1
Strukturgespräch
Wir erfassen Vermögen, Familiensituation und Ziel, gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien.
2
Errichtung
Charter und By-Laws, Registrierung im DIFC und Übertragung der Werte.
3
Verwaltung
Jahresabschluss, Meldungen und Anpassungen übernehmen wir laufend.
Vorteile

Warum eine DIFC Foundation?

Sie verbindet die Gestaltungsfreiheit einer Familienstiftung mit dem Common Law des DIFC, und mit Regeln, die ausländische Ansprüche ausdrücklich abwehren.

01
Eigene Rechtspersönlichkeit
Die Foundation ist nach Art. 10 eine juristische Person mit den Rechten einer natürlichen Person, sie hält Vermögen im eigenen Namen, nicht der Gründer.
02
Schutz vor fremdem Pflichtteilsrecht
Art. 14 bis 16: eine nach DIFC-Recht wirksame Übertragung wird nicht dadurch angreifbar, dass ein ausländisches Recht Stiftungen nicht kennt oder Pflichtteile vorsieht. Ein ausländisches Urteil wird insoweit nicht anerkannt.
03
Nachfolge ohne Nachlassverfahren
Das Vermögen gehört der Stiftung und fällt nicht in den Nachlass. Wer was bekommt, steht in den By-Laws, ohne Erbschein, Gericht oder Sperre der Konten.
04
Kontrolle bleibt gestaltbar
Der Gründer darf selbst im Council sitzen (Art. 22 Abs. 3). Charter und By-Laws bestimmen, wer entscheidet, wer aufsichtführt und wer begünstigt ist.
05
Immobilien in Dubai direkt
Über die Vereinbarung zwischen DIFC und Dubai Land Department kann die Stiftung Freehold-Immobilien in Dubai selbst im Grundbuch halten.
06
Auf Antrag steuerlich transparent
Eine Family Foundation kann bei der FTA beantragen, als Unincorporated Partnership behandelt zu werden (Art. 17 Corporate-Tax-Gesetz, Ministerial Decision 261/2024). Dann entfällt die Corporate-Tax-Erklärung der Stiftung.
Ablauf

So entsteht die Stiftung

Von der Zieldefinition über Charter und By-Laws bis zur Einbringung des Vermögens, in der Regel zwei bis vier Wochen.

1
60 Min · remote
Strukturgespräch
Wir erfassen Vermögen, Familiensituation und Ziel: Nachfolge, Bündelung oder Schutz. Daraus ergibt sich, ob eine Foundation das richtige Mittel ist oder eine Holding genügt.
2
1–2 Wochen
Charter und By-Laws
Der Charter nennt Name, Zweck, Anfangsvermögen und Dauer (Art. 19) und ist einsehbar. Die By-Laws regeln Council, Verteilungen und Begünstigte, sie bleiben privat.
3
wenige Tage
Registrierung im DIFC
Antrag beim DIFC Registrar mit Charter, Council und Geschäftsadresse im DIFC. Die Registrierung selbst ist gebührenfrei; wir stellen Adresse und Registered Agent.
4
mit der Registrierung
Council und Guardian
Das Council hat mindestens zwei Mitglieder (Art. 22). Ein Guardian ist nur bei gemeinnützigem oder besonders bestimmtem Zweck vorgeschrieben (Art. 23), sonst freiwillig als zusätzliche Aufsicht.
5
nach Vermögensart
Einbringung des Vermögens
Firmenanteile, Immobilien, Konten und Depots werden übertragen. Bei Immobilien fällt die Übertragungsgebühr des Dubai Land Department an, wir rechnen sie vorher durch.
6
laufend
Verwaltung und Pflichten
Jahresabschluss (Art. 33), Meldung von Änderungen bei Council oder Guardian innerhalb von 30 Tagen, jährliche Gebühr. Das übernehmen wir.

Fragen zur DIFC Foundation?

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Vermögen

Was die Stiftung halten kann

Es gibt keine Beschränkung auf eine Vermögensart. In der Praxis kommen diese Werte in die Foundation:

  • Anteile an Firmen, in den VAE wie im Ausland
  • Freehold-Immobilien in Dubai, direkt im Grundbuch der Stiftung
  • Bankkonten und Wertpapierdepots
  • Beteiligungen, Darlehen und stille Einlagen
  • Marken, Patente und andere Rechte
  • Kunst, Sammlungen und andere bewegliche Werte
Strukturgespräch bei Dubai Setup im DIFC
Eckdaten

Die DIFC Foundation in Zahlen

Das Wichtigste in Kürze
  • Rechtsform: Eigenständige juristische Person ohne Gesellschafter, Foundations Law DIFC Law No. 3 of 2018
  • Registrierungsgebühr: Keine, die Anmeldung beim DIFC Registrar ist gebührenfrei
  • Jährliche Gebühr: Rund 350 USD
  • Anfangsvermögen: Ab 100 USD; jede Art von Vermögen ist zulässig
  • Council: Mindestens zwei Mitglieder; der Gründer darf selbst Mitglied sein
  • Guardian: Pflicht nur bei gemeinnützigem oder besonders bestimmtem Zweck, sonst freiwillig
  • Sitz: Geschäftsadresse im DIFC erforderlich; Registered Agent optional
  • Laufende Pflichten: Jahresabschluss und Meldung von Änderungen bei Council oder Guardian
  • Dauer: In der Regel zwei bis vier Wochen

Stand: August 2026. Gebühren und Anforderungen richten sich nach dem DIFC Foundations Law und dem jeweils geltenden Gebührenplan der DIFC Registrar of Companies; sie können sich ändern. Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

FAQ

Häufige Fragen

Die am häufigsten gestellten Fragen zur DIFC Foundation.

Eine eigenständige juristische Person ohne Gesellschafter. Nach Art. 10 des DIFC Foundations Law hält sie Vermögen im eigenen Namen und hat die Rechte einer natürlichen Person. Geführt wird sie von einem Council nach den Regeln, die du in Charter und By-Laws festlegst, vergleichbar mit einer Familienstiftung, aber im Common-Law-Rahmen des DIFC.
Für drei Zwecke: Nachfolge regeln, ohne dass ein Nachlassverfahren das Vermögen blockiert; Beteiligungen, Immobilien und Konten unter einem Dach bündeln; und Vermögen vom persönlichen Risiko trennen.
Die Registrierung beim DIFC Registrar ist gebührenfrei, die jährliche Gebühr liegt bei rund 350 USD. Dazu kommen Anfangsvermögen ab 100 USD, Adresse im DIFC, die Strukturierung von Charter und By-Laws sowie, bei Immobilien, die Übertragungsgebühr des Dubai Land Department. Den Gesamtrahmen nennen wir dir vorab.
In der Regel zwei bis vier Wochen. Der Zeitrahmen hängt an der Struktur, an der Zahl der einzubringenden Werte und daran, wie schnell die Unterlagen aller Beteiligten vorliegen.
Das Council führt sie und hat mindestens zwei Mitglieder (Art. 22). Der Gründer darf selbst im Council sitzen. Ein Guardian ist nur bei gemeinnützigem oder besonders bestimmtem Zweck vorgeschrieben (Art. 23); sonst kannst du ihn freiwillig als zusätzliche Aufsicht einsetzen.
Nein. Die Foundation braucht eine registrierte Geschäftsadresse im DIFC, die stellen wir. Ein Registered Agent ist für eine DIFC Foundation nicht zwingend vorgeschrieben, in der Praxis aber sinnvoll, weil die Jahresabschlüsse dann bei ihm statt beim Registrar liegen.
Das DIFC-Recht sagt es ausdrücklich: eine nach DIFC-Recht wirksame Übertragung ist nicht deshalb angreifbar, weil ein ausländisches Recht Stiftungen nicht kennt oder Pflichtteile vorsieht (Art. 14), Erbansprüche am Vermögen einer lebenden Person werden nicht anerkannt (Art. 15), und ausländische Urteile insoweit nicht vollstreckt (Art. 16). Ob das im Einzelfall trägt, hängt an deinem Heimatrecht, das gehört vorab geprüft.
Ja. Auf Grundlage der Vereinbarung zwischen DIFC und Dubai Land Department kann eine DIFC Foundation Freehold-Immobilien in Dubai direkt im eigenen Namen im Grundbuch halten.
Eine Family Foundation kann bei der FTA beantragen, als Unincorporated Partnership behandelt zu werden (Art. 17 Corporate-Tax-Gesetz, Ministerial Decision 261/2024). Dann wird sie steuerlich transparent behandelt und muss keine eigene Corporate-Tax-Erklärung abgeben. Wird die Stiftung operativ tätig, gelten die normalen Regeln. Wie dein Heimatland die Struktur einordnet, ist eine zweite Frage, dafür arbeiten wir mit Steuerberatern im DACH-Raum.
Partner
IFZA Meydan Freezone RAKEZ DIFC Tribeca Real Estate German Emirates Club Steuerberatungskanzlei Klein Ancova