Dubai ist seit Jahren eine beliebte Steueroase für Expats aus der ganzen Welt. Vor allem Hochsteuerländer wie UK, Frankreich, Deutschland, Italien und Österreich verlieren jedes Jahr tausende vermögende Menschen an die Metropole am arabischen Golf.
Doch welche Steuern gibt es in Dubai und wie attraktiv sind diese wirklich im internationalen Vergleich?
In diesem umfangreichen Guide werden alle Steuern in Dubai genau dargelegt und erklärt, warum diese so attraktiv sind, sodass zahlreiche Menschen primär wegen der Steuern nach Dubai auswandern.
- Dubai ist definitiv eine Steueroase und bietet im internationalen Vergleich zahlreiche Steuervorteile.
- Privatpersonen zahlen überhaupt keine Steuer, weder auf Einkommen noch auf Kapitalerträge, Zinsen oder Dividenden.
- Unternehmensgewinne werden mit 9 % besteuert. Ausgenommen sind Unternehmen, die weniger als 3.000.000 AED Umsatz generieren.
- Kryptowährungen oder Trading Gewinne jeglicher Art werden auch nicht besteuert.
- Mieteinnahmen sind in der Regel auch steuerfrei, außer man betreibt ein Unternehmen im Bereich der Kurzzeitvermietung (z. B. Airbnb). Ab 8 Wohneinheiten ist die Gründung und Versteuerung über eine Mainland Firma notwendig.
- Offshore Firmen wie US LLCs werden in Dubai genauso versteuert, wenn diese aus Dubai geleitet werden.
Alle Steuern in Dubai im Überblick
Dass es in Dubai absolut gar keine Steuern gibt, ist ein Mythos bzw. schon lange nicht mehr der Fall. Dennoch sind die Steuervorteile enorm, vor allem für gewisse Personen. Hier sind alle wichtigsten Steuern bzw. Steuerkategorien und deren Sätze im Überblick.
| Abgabe | Satz | Gilt für |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | 0 % | Gehalt, Boni, Nebeneinkünfte |
| Kapitalertragsteuer | 0 % | Aktien, ETFs, Krypto, Dividenden, Zinsen |
| Erbschaft-, Schenkung- & Vermögensteuer | 0 % | Privatvermögen |
| Sozialabgaben | 0 %Pensionsbeiträge nur für VAE- und GCC-Staatsangehörige | Expats als Arbeitnehmer |
| Corporate Tax | 0 / 9 %9 % erst über 375.000 AED Gewinn | Unternehmen, seit Juni 2023 |
| Mindeststeuer (DMTT) | 15 % | Konzerne ab 750 Mio. € Weltumsatz, seit 2025 |
| VAT (Mehrwertsteuer) | 5 % | die meisten Waren und Dienstleistungen, seit 2018 |
| Sonderverbrauchsteuer (Excise) | 50 – 100 % | Softdrinks, Energydrinks, Tabak, Vapes |
| Zoll | 5 % | die meisten Warenimporte |
| Übertragungsgebühr Immobilien (DLD) | 4 % | einmalig beim Kauf |
| Housing Fee | 5 %der Jahresmiete, monatlich über die DEWA-Rechnung | Wohnen in Dubai |
Stand September 2026. Was das für dein Nettoeinkommen bedeutet, zeigt der Steuerrechner weiter unten; die Details zu jeder Abgabe folgen in den nächsten Abschnitten.
Privat
Auf privater Ebene ist man weiterhin gänzlich steuerbefreit, sofern man keine gewerbliche Aktivität ausübt. Deshalb sind Einkommen aus Job durch Gehalt und weiteres nach wie vor steuerfrei.
Einkommen
Das Einkommen, das man durch seinen Job als Gehalt bezieht, ist ohne Grenzen steuerfrei. Zudem gibt es keine Sozialabgaben, die zusätzlich, wie in vielen anderen Ländern, noch dazukommen. Brutto ist somit immer Netto, wenn es um das Gehalt geht.
Wenn man jetzt selbstständig ist und eine Firma betreibt, darf dieses Gehalt jedoch nicht endlos groß sein. Beispielsweise wenn eine Firma 1 Mio. USD Umsatz macht und der erwartete Gewinn 800.000 USD entspricht, dann darf das Gehalt nicht der Höhe des Gewinns entsprechen und diesen erodieren.
Hier wird an das amerikanische Steuerrecht angelehnt und man spricht von einer Armslength, also einem branchenüblichen Standard. Das bedeutet, dass das Gehalt eines Unternehmers auch üblich in der Branche und in einem gesunden Verhältnis zum Umsatz stehen muss.

Kapitalerträge & Trading
Kapitalerträge durch Aktien, ETFs, Zinsen oder Ähnliches sind weiterhin ohne Limit von der Steuer befreit. Deshalb ist Dubai vor allem bei Anlegern besonders beliebt. Das gilt aber auch für aktive Trader, d. h. Trading unterliegt auch weiterhin nicht der Besteuerung, sofern man es ausschließlich für sich selbst tätigt. Dies unterscheidet Dubai stark von anderen Steueroasen, die zwar passive Kapitalerträge nicht besteuern, aber aktives Trading oder Investment (z. B. Schweiz).
Krypto
Zu den steuerbefreiten Kapitalerträgen gehören auch Kryptowährungen. Dubai ist mittlerweile ein regelrechter Hub für zahlreiche Blockchain Unternehmen und Investoren geworden. Nach wie vor gibt es keine Steuern auf Kryptogewinne.

Dividenden
Dividenden, die man durch Beteiligungen von Unternehmen bekommt, sind auch vollkommen steuerfrei. D. h. einerseits Ausschüttungen durch Dividendenaktien, aber auch durch Beteiligungen an Unternehmen sind befreit von jeglicher Steuer.
Immobilien & Airbnb
Immobilien sind in Dubai grundsätzlich steuerbefreit, sofern man keine Kurzzeitvermietung im großen Stil, ähnlich einem Hotel, betreibt. In der Praxis kann man somit so viele Wohnungen kaufen, wie man möchte, die Mieteinnahmen dadurch sind unlimitiert steuerfrei.

Bei Kurzzeitvermietung über Airbnb oder booking.com benötigt man jedoch eine Lizenz vom Dubai Department for Economy and Tourism. Bis zu 8 Wohneinheiten reicht die sogenannte Holiday Home Permit. Sollten es mehr sein, benötigt man eine Mainland Firma mit der Lizenz „Vacation Home Rental".
Zudem gibt es auch keine jährliche Property Tax, wie in vielen anderen Ländern.
Lediglich beim Kauf fällt eine 4 % Gebühr für das Dubai Land Department an. Die sogenannte DLD Fee.
Steuerfrei heißt allerdings nicht gebührenfrei: Beim Kauf verlangt das Dubai Land Department eine einmalige Übertragungsgebühr von 4 % des Kaufpreises, und wer in Dubai wohnt, zahlt die Housing Fee von 5 % der Jahresmiete, verteilt auf zwölf Monatsraten über die DEWA-Rechnung. Beides sind Gebühren, keine Steuern, und an der Steuerfreiheit der Mieteinnahmen ändern sie nichts.
Quelle: dubailand.gov.ae: Dubai Land Department
Erbschaft-, Schenkung- & Vermögensteuer
Ein weiterer Grund, aus dem so viele vermögende Menschen nach Dubai ziehen, ist, dass es keine Steuern auf Erbschaft, Schenkung und Vermögen gibt. In Deutschland wird wieder über die Einführung einer Vermögenssteuer gesprochen und in der Schweiz gibt es diese nach wie vor. Erbschaft und Schenkung werden nach wie vor in vielen Ländern der Welt besteuert.
In Dubai wird die Weitergabe von Vermögenswerten aller Art nicht besteuert.
Unternehmen
Eine sehr lange Zeit waren Unternehmen in Dubai komplett von der Steuer befreit. Jedoch haben sich die Zeiten geändert. Seit 2023 gibt es eine sogenannte Corporate Tax. Diese beträgt grundsätzlich 9 % und besteuert die Gewinne von Unternehmen.
In der Praxis gibt es jedoch mehrere Punkte, die das beeinflussen bzw. ausschließen.
Small Business Relief
Unternehmen, die weniger als 3 Millionen AED Umsatz machen, sind nach wie vor von der Steuer befreit. Umgerechnet sind das ungefähr 800.000 USD, die man nach wie vor steuerfrei als Unternehmen umsetzen darf. Auch der Gewinn wird nicht besteuert, solange der Umsatz diese Grenze nicht übersteigt.

Qualified Income / Activities
Es gibt für gewisse Unternehmen bzw. Unternehmensaktivitäten, die in Freezones ausgeübt werden, weiterhin eine komplette Steuerbefreiung ohne Grenze. Diese Aktivitäten sind sogenannte Qualified Activities und dürfen nur in Freezones ausgeübt werden. Dazu fallen unter anderem folgende Aktivitäten:
- Herstellung von Waren oder Materialien
- Verarbeitung von Waren oder Materialien
- Handel mit qualifizierten Rohstoffen
- Halten von Aktien und anderen Wertpapieren zu Anlagezwecken
- Eigentum, Verwaltung und Betrieb von Schiffen
- Rückversicherungsdienstleistungen
- Fondsverwaltungsdienstleistungen
- Vermögens- und Anlageverwaltungsdienstleistungen
- Hauptsitzdienstleistungen für verbundene Parteien
- Treasury- und Finanzierungsdienstleistungen für verbundene Parteien
- Finanzierung und Leasing von Flugzeugen
- Vertrieb von Waren oder Materialien in oder aus einer bestimmten Zone
- Logistikdienstleistungen
Quelle: tax.gov.ae: MD No. 265 of 2023: Qualifying Activities and Excluded Activities
375.000 AED Freibetrag
Zudem gibt es ungeachtet vom Umsatz einen Freibetrag von rund 375.000 AED, umgerechnet über 100.000 USD, der nicht besteuert werden muss. Egal wie hoch der Umsatz oder Gewinn des Unternehmens ist, diesen Freibetrag muss man de facto nicht versteuern.
VAT
Seit 2018 gibt es eine Mehrwertsteuer von 5 % in den VAE. Diese Steuer fällt beim Verkauf von Produkten und Dienstleistungen an, die innerhalb der VAE verkauft werden. Gleichzeitig können Unternehmen sich diese VAT wieder zurückholen beim Kauf von Produkten und Dienstleistungen von anderen Unternehmen.
Für Unternehmen ist diese erst verpflichtend, wenn der VAT-pflichtige Umsatz mehr als 375.000 AED beträgt. Darunter muss man sich nicht registrieren und keine VAT abführen. Ein sogenannter VAT Exempt wird angewandt.
Immobilien sind grundsätzlich VAT-befreit, außer es handelt sich um Gewerbeimmobilien.
Wer Waren im Ausland kauft und in die VAE als Resident einführt, muss in der Regel zusätzlich zur VAT auch Zoll bezahlen. Dieser liegt auch bei 5 % und somit liegt die Abgabe bei rund 10 % auf die meisten importierten Waren.
Quelle: mof.gov.ae/vat
Mindeststeuer für Großkonzerne (DMTT)
Seit dem 1. Januar 2025 gilt auch in den VAE die globale Mindeststeuer: Multinationale Konzerne mit mindestens 750 Mio. € konsolidiertem Weltumsatz zahlen über die Domestic Minimum Top-up Tax effektiv 15 %, auch in der Freezone. Für Gründer, Selbstständige und den Mittelstand ändert das nichts, die Schwelle liegt weit außerhalb dieser Größenordnung.
Quelle: mof.gov.ae: Domestic Minimum Top-up Tax (Cabinet Decision No. 142 of 2024)
Weitere Abgaben im Alltag
Ganz ohne Abgaben lebt es sich auch in Dubai nicht. Die folgenden Posten tauchen im Alltag auf, sind aber überschaubar und erreichen zusammen nicht ansatzweise, was in Europa vom Brutto verschwindet.
Sonderverbrauchsteuer (Excise Tax)
Seit 2017 besteuern die VAE Produkte, die als gesundheitsschädlich gelten: 50 % auf Softdrinks und gesüßte Getränke, 100 % auf Energydrinks, Tabak und E-Zigaretten samt Liquids. Die Steuer steckt bereits im Regalpreis; registrieren müssen sich nur Händler und Importeure solcher Produkte.
Quelle: tax.gov.ae: Excise Tax
Wohnen, Auto und Tourismus
Die Housing Fee von 5 % der Jahresmiete läuft über die monatliche DEWA-Rechnung. Beim Auto gibt es keine Kfz-Steuer, sondern Gebühren: die jährliche Zulassung für rund 400 AED und die Salik-Maut, je nach Tageszeit 4 bis 6 AED pro Durchfahrt. Hotels berechnen den Tourism Dirham von 7 bis 20 AED pro Zimmer und Nacht plus die üblichen Municipality- und Servicezuschläge, relevant also vor allem für die Wochen vor der eigenen Wohnung.
Sozialabgaben und Arbeitslosenversicherung
Sozialversicherungsbeiträge zahlen nur VAE- und GCC-Staatsangehörige in ihre Pensionssysteme. Vom Gehalt eines Expats gehen keine Renten-, Kranken- oder Pflegebeiträge ab; die Krankenversicherung läuft privat über den Arbeitgeber oder dich selbst. Pflicht ist seit 2023 lediglich die Arbeitslosenversicherung ILOE für Angestellte, und die kostet je nach Gehaltsstufe 60 oder 120 AED im Jahr, also symbolische 15 bis 30 €.
Wie du Corporate Tax und VAT im Alltag tatsächlich abrechnest, steht Schritt für Schritt im Corporate Tax Guide: Registrierung bei der FTA, Pflichtangaben auf der Rechnung, Belege und E-Invoicing.
Steuerfalle: Offshore Firma (z. B. US LLC)
Immer wieder kursiert der Mythos, dass man als Unternehmer die 9 % Körperschaftssteuer in den VAE relativ leicht umgehen kann, indem man eine Offshore-Gesellschaft in einer Steueroase mit 0 % gründet. Besonders beliebt dabei sind unter anderem die USA mit der US-LLC.
Jedoch handelt es sich hierbei um eine Steuerfalle, denn Offshore-Gesellschaften, welche am Papier im Ausland gegründet wurden, aber effektiv aus Dubai bzw. den VAE geleitet werden, unterliegen auch hier den Steuergesetzen.
Das ist relativ klar geregelt und ist auch auf dem OECD-Standard geschützt, der den Unternehmenssitz und Steuersitz mit dem Ort der Leitung begründet. Der Fachbegriff ist Place of Effective Management.

Dies ist auch im Auszug des Gesetzestextes für Unternehmenssteuerrecht in den VAE klar zu entnehmen. Somit handelt es sich nicht um eine Grauzone oder Lücke, wie es manche bezeichnen, sondern vielmehr um klare Steuerhinterziehung.
Ansässigkeit und Doppelbesteuerung: Deutschland, Österreich, Schweiz
Ob du die 0 % überhaupt nutzen kannst, entscheidet sich nicht in Dubai, sondern an deiner steuerlichen Ansässigkeit. Die VAE selbst machen es einfach: Als ansässig gilt nach Cabinet Decision No. 85 of 2022, wer sich 183 Tage im Jahr in den Emiraten aufhält; in bestimmten Fällen reichen 90 Tage mit Wohnsitz und wirtschaftlichen Interessen vor Ort. Auf dieser Basis stellt die FTA das Tax Residency Certificate aus, den zentralen Nachweis gegenüber dem Heimatland.
Deutschland: kein Abkommen mehr
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE ist Ende 2021 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Seitdem gibt es keinen Abkommensschutz und keinen Tiebreaker: Ob du in Deutschland steuerpflichtig bist, entscheidet allein das deutsche Recht über Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt (§§ 8, 9 AO). Wer sauber weggezogen ist, hat dadurch keinen Nachteil, die VAE besteuern privat ohnehin nicht. Wer dagegen in Deutschland ansässig bleibt, versteuert seine VAE-Einkünfte vollständig dort.
Quelle: bundesfinanzministerium.de: Staatenbezogene Informationen (DBA)
Österreich: Abkommen mit Anrechnungsmethode
Österreich hat weiterhin ein DBA mit den VAE, seit dem Änderungsprotokoll gilt aber ab dem 1. Januar 2023 die Anrechnungsmethode statt der früheren Befreiung: Wer in Österreich ansässig bleibt, versteuert VAE-Einkünfte dort und rechnet die VAE-Steuer an, die bei 0 % schlicht nicht existiert. Der Vorteil entsteht also auch hier erst mit dem tatsächlichen Wegzug. Neu ist außerdem eine Quellensteuer von 10 % auf Portfolio-Dividenden.
Quelle: wko.at: DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten
Schweiz: Abkommen mit Befreiungsmethode
Die Schweiz hat seit 2012 ein DBA mit den VAE in Kraft. Es folgt der Befreiungsmethode: Einkünfte, für die den Emiraten das Besteuerungsrecht zusteht, nimmt die Schweiz unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung aus. Für Schweizer zählt beim Wegzug deshalb vor allem die saubere Abmeldung und der neue Lebensmittelpunkt.
Quelle: estv.admin.ch: Vereinigte Arabische Emirate
In allen drei Ländern gilt: Die Abmeldung allein beendet die Steuerpflicht nicht, entscheidend ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen. Wie der Wechsel abläuft und was der Abschied kostet, steht im Abschnitt Wegzugsbesteuerung des Auswanderungs-Ratgebers; wer die Firma vor dem Umzug gründet, liest am besten zuerst Firma mit Wohnsitz in DE, AT oder CH.
Steuerrechner
Wenn wir das Steuersystem von Dubai bzw. den VAE mit dem von zahlreichen europäischen Ländern vergleichen, ergibt sich ein klares Bild. Dubai ist wesentlich freundlicher für Unternehmer als alle europäischen Länder, sogar noch besser als Monaco.
Das Steuersystem ergibt schon bei Kleinunternehmern bzw. Selbstständigen große Vorteile. Nachfolgend ein Steuerrechner, basierend auf den aktuellen Steuergesetzen, zur Berechnung von Steuern auf diverse Einkünfte in den VAE.
Dubai Setup · VAE
Schätze deine Steuerlast als Expat in Dubai (VAE): Privatpersonen zahlen 0 % Einkommensteuer; relevant ist nur die Körperschaftsteuer.
Keine Einkommensteuer für Privatpersonen in den VAE. Hinweis: Freelancer/Einzelunternehmer fallen erst ab einem VAE-Geschäftsumsatz von 1 Mio. AED unter die Körperschaftsteuer (siehe unten).
Mainland: 0 % bis 375.000 AED Gewinn, 9 % darüber. Freezone (QFZP, Schalter oben): 0 % auf qualifizierende Einkünfte; nicht-qualifizierende / Mainland-Einkünfte 9 %. DMTT 15 % nur für große Konzerne (≥ 750 Mio. €).
Dividenden an Privatpersonen sind in den VAE steuerfrei, lokal wie international (eventuelle Quellensteuer im Ausland nicht berücksichtigt).
Private Krypto-Gewinne sind für Privatpersonen steuerfrei. Gewerblicher Handel als Unternehmen kann unter die Körperschaftsteuer fallen.
Kapitalgewinne aus privaten Investments (Aktien, Immobilien im Privatvermögen) sind in den VAE steuerfrei.
Effektiver Steuersatz
Hinweis: Unverbindliche Schätzung auf Basis der aktuellen Steuergesetze der VAE (Stand 2026). Privatpersonen zahlen 0 % Einkommensteuer sowie 0 % auf Dividenden, Kapitalgewinne und private Krypto-Gewinne; es gibt keine Vermögens- oder Erbschaftsteuer. Körperschaftsteuer: 0 % bis 375.000 AED Gewinn, 9 % darüber; Freezone (QFZP) 0 % auf qualifizierende Einkünfte (Substanzanforderungen); Small Business Relief 0 % bei Umsatz ≤ 3 Mio. AED bis Ende 2029; DMTT 15 % nur für große Konzerne (≥ 750 Mio. €). VAT 5 % wird separat erhoben. Diese Berechnung ersetzt keine individuelle Steuerberatung. QFZP-Bedingungen, Substanz, DBA sowie Sonderfälle sind nicht abgebildet. Für eine verbindliche Einschätzung buche bitte eine Beratung.
Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Thema Steuern in Dubai.
Sind Krypto & Trading Gewinne weiterhin steuerfrei?
Ja, Gewinne aus Krypto und Trading sind weiterhin steuerfrei. Somit ist Dubai bzw. die VAE ein optimaler Ort für Trader und Anleger.
Kann ich eine Firma in Dubai gründen und in Deutschland leben, um Steuern zu sparen?
Das ist aus steuerlicher Sicht in der Regel nicht möglich, da der Ort der effektiven Geschäftsleitung weiterhin in Deutschland bleiben würde. Man müsste einen Geschäftsführer und tatsächliche Tätigkeiten in Dubai vor Ort nachweisen können, sodass der steuerliche Sitz in Dubai tatsächlich anerkannt wird.
Zahle ich Steuern auf Mieteinnahmen aus Dubai Immobilien?
Dubai selbst setzt keine Steuern auf Mieteinnahmen an. Wenn man jedoch in einem Land mit Einkommenssteuer lebt, muss man die Mieteinkünfte auch aus Dubai im entsprechenden Wohnsitzland versteuern.
Wie viel Steuern zahlt man in Dubai?
Als Privatperson 0 %: keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer, keine Erbschaft- oder Vermögensteuer, keine Sozialabgaben vom Gehalt. Unternehmen zahlen 0 % bis 375.000 AED Gewinn und 9 % darüber. Beim Konsum fallen 5 % VAT an, auf Softdrinks und Tabak 50 bis 100 % Sonderverbrauchsteuer.
Muss man in Dubai überhaupt Steuern zahlen?
Als Angestellter oder privater Anleger direkt nicht, es gibt nicht einmal eine Steuererklärung für Privatpersonen. Indirekt zahlst du über die 5 % VAT und diverse Gebühren mit. Unternehmen müssen sich seit 2023 bei der Federal Tax Authority registrieren und jährlich erklären, auch wenn am Ende 0 % stehen.
Ist Dubai ein Steuerparadies?
Ein Niedrigsteuerland mit Regeln, kein schwarzes Loch: privat 0 %, aber 9 % Corporate Tax, 5 % VAT, Substanzanforderungen in den Freezones und seit 2018 automatischer Informationsaustausch (CRS) mit über 100 Ländern, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Verstecken lässt sich hier nichts, legal optimieren sehr viel.
Wie finanziert sich Dubai ohne Steuern?
Über Gebühren auf fast jede Verwaltungsleistung, Lizenzgebühren der Firmen, den Anteil an VAT und Zöllen sowie die eigenen Staatskonzerne, von Emirates über DP World bis DEWA, dazu das Immobiliengeschäft. Öl spielt für das Emirat Dubai selbst kaum noch eine Rolle, der Großteil der Wirtschaftsleistung kommt aus Handel, Logistik, Tourismus und Finanzwesen.
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland?
Nein, das DBA Deutschland–VAE ist Ende 2021 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Österreich hat weiterhin eines, seit 2023 mit Anrechnungsmethode, die Schweiz ebenfalls, mit Befreiungsmethode. Details im Abschnitt Ansässigkeit und Doppelbesteuerung.
Was ist die 183-Tage-Regel in den VAE?
Nach Cabinet Decision No. 85 of 2022 bist du steuerlich in den VAE ansässig, wenn du dich 183 Tage im Jahr dort aufhältst; mit Wohnsitz und wirtschaftlichen Interessen vor Ort reichen 90 Tage. Ab 183 Tagen stellt die FTA das Tax Residency Certificate aus, das du dem Finanzamt im Heimatland als Nachweis vorlegst.
Zusammenfassung
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die VAE nach wie vor steuerlich sehr attraktiv für Angestellte, Unternehmer und Investoren sind. Auf privater Ebene herrscht weitgehende Steuerbefreiung und auch für Unternehmen gibt es zahlreiche Regelungen und Gesetze, welche die kürzlich eingeführten 9 % senken oder umgehen bzw. legal ausschließen.
Du willst nach Dubai?
Dann hole dir jetzt unseren kostenlosen Dubai-Auswandern-Guide mit 7 Tipps zu Auswanderung, Firmengründung, VISA & mehr.

Das könnte dich auch interessieren







