Dubai Steuern: Einkommen, Unternehmen, Krypto & mehr

Inhaltsverzeichnis

Dubai ist seit Jahren eine beliebte Steueroase für Expats aus der ganzen Welt. Vor allem Hochsteuerländer wie UK, Frankreich, Deutschland, Italien und Österreich verlieren jedes Jahr tausende vermögende Menschen an die Metropole am arabischen Golf.

Doch welche Steuern gibt es in Dubai und wie attraktiv sind diese wirklich im internationalen Vergleich?

In diesem umfangreichen Guide werden alle Steuern in Dubai genau dargelegt und erklärt, warum diese so attraktiv sind, sodass zahlreiche Menschen primär wegen der Steuern nach Dubai auswandern.

Alle Steuern in Dubai im Überblick

Dass es in Dubai absolut gar keine Steuern gibt ist ein Mythos bzw. schon lange nicht mehr der Fall. Dennoch sind die Steuervorteile enorm, vor allem für gewisse Personen. Hier sind alle wichtigsten Steuern bzw. Steuerkategorien und deren Sätze im Überblick.

Privat

Auf privater Ebene ist man weiterhin gänzlich steuerbefreit, sofern man keine gewerbliche Aktivität ausübt. Deshalb sind Einkommen aus Job durch Gehalt und weiteres nach wie vor steuerfrei. 

Einkommen

Das Einkommen, was man durch seinen Job als als Gehalt bezieht ist ohne grenzen steuerfrei. Zudem gibt es keine Sozialabgaben die zusätzlich, wie in vielen anderen Ländern noch dazu kommen. Brutto ist somit immer Netto, wenn es um das Gehalt geht. 

Wenn man jetzt Selbstständig ist und eine Firma betreibt, darf dieses Gehalt jedoch nicht endlos groß sein. Beispielsweise wenn eine Firma 1 Mio. USD Umsatz macht und der erwartende Gewinn 800.000 USD entspricht, dann darf das Gehalt nicht der Höhe des Gewinns entsprechend und diese erodieren.

Hier wird an das amerikanische Steuerrecht angelehnt und man spricht von einer Armslength, also einem Branchenüblichen Standard. Das bedeutet, dass Gehalt eines Unternehmers auch üblich in der Branche und in einem gesunden Verhältnis zum Umsatz stehen muss. 

Kapitalerträge

Kapitalerträge durch Aktien, ETFs, Zinsen oder Ähnlichem sind weiterhin ohne Limit von der Steuer befreit. Deshalb ist Dubai vor allem bei Anlegern besonders beliebt. Das gilt aber auch für aktive Trader, d.h Trading unterliegt auch weiterhin nicht der Besteuerung, sofern man es ausschließlich für sich selbst tätigt. 

Krypto

Zu den steuerbefreiten Kapitalerträgen gehören auch Kryptowährungen. Dubai ist mittlerweile eine regelrechter Hub für zahlreiche Blockchain Unternehmen und Investoren geworden. Nach wie vor gibt es keine Steuern auf Kryptogewinne. 

Dividenden

Dividenden, die man durch Beteiligungen von Unternehmen bekommt sind auch vollkommen steuerfrei. D.h einerseits Ausschüttungen durch Dividenaktien, aber auch durch Beteiligungen an Unternehmen sind befreit von jeglicher Steuer. 

Immobilien & Airbnb

Immobilien sind in Dubai grundsätzlich steuerbefreit, sofern man keine Kurzzeitvermietung im großen Stil, ähnlich einem Hotel, betreibt. In der Praxis kann man somit so viele Wohnungen kaufen wie man möchte, die Mieteinnahmen dadurch sind unlimitiert steuerfrei. 

Bei Kurzzeitvermietung über airbnb oder booking.com benötigt man jedoch eine Lizenz vom Dubai Department for Economy and Tourismus. Bis zu 8 Wohneinheiten reicht die sogenannte Holiday Home Permit. Sollten es mehr sein benötigt man eine Mainland Firma mit der Lizenz “Vacation Home Rental”. 

Zudem gibt es auch keine jährliche Property Tax, wie in vielen anderen Ländern. 

Lediglich beim Kauf fällt eine 4% Gebühr für das Dubai Land Department an. Die sogenannte DLD Fee. 

Erbschaft, Schenkung- & Vermögensteuer

Ein weiterer Grund aus dem so viele Vermögende Menschen nach Dubai ziehen, ist, dass es keine Steuern auf Erbschaft, Schenkung und Vermögen gibt. In Deutschland wird wieder über die Einfuhr einer Vermögenssteuer gesprochen und in der Schweiz gibt es diese nach vor. Erbschaft- und Schenkung wird nach vor und vielen Ländern der Welt besteuert.

In Dubai wird die Weitergabe von Vermögenswerte aller Art nicht besteuert. 

Unternehmen

Eine sehr lange Zeit waren Unternehmen in Dubai komplett von der Steuer befreit. Jedoch haben sich die Zeiten geändert. Seit 2023 gibt es eine sogenannte Corporate Tax. Diese beträgt grundsätzlich 9% und besteuert die Gewinne von Unternehmen.

In der Praxis gibt es jedoch mehrere Punkte, die das beeinflussen bzw. ausschließen. 

Small Business Relief

Unternehmen die weniger als 3 Millionen AED Umsatz machen sind nach wie von der Steuer befreit. Umgerechnet sind das ungefähr 800.000 USD die man nach wie vor steuerfrei als Unternehmen umsetzen darf. Auch der Gewinn wird nicht besteuert, solange der Umsatz diese Grenze nicht übersteigt. 

Quelle: https://tax.gov.ae/en/taxes/corporate.tax/corporate.tax.topics.aspx

Qualified Income / Activities

Es gibt für gewisse Unternehmen bzw. Unternehmensaktivitäten die in Freezone ausgeübt werden weiterhin eine komplette Steuerbefreiung ohne Grenze. Diese Aktivitäten sind sogenannte Qualified Activities und dürfen nur in Freezones ausgeübt werden. Dazu fallen unter anderem folgende Aktivitäten:

  • Herstellung von Waren oder Materialien. b. Verarbeitung von Waren oder Materialien.
  • Handel mit qualifizierten Rohstoffen.
  • Halten von Aktien und anderen Wertpapieren zu Anlagezwecken.
  • Eigentum, Verwaltung und Betrieb von Schiffen.
  • Rückversicherungsdienstleistungen.
  • Fondsverwaltungsdienstleistungen. h. Vermögens- und Anlageverwaltungsdienstleistungen.
  • Hauptsitzdienstleistungen für verbundene Parteien. j. Treasury- und Finanzierungsdienstleistungen für verbundene Parteien.
  • Finanzierung und Leasing von Flugzeugen. 
  • Vertrieb von Waren oder Materialien in oder aus einer bestimmten Zone.
  • Logistikdienstleistungen.

375.000 AED Freibetrag

Zudem gibt es ungeachtet vom Umsatz einen Freibetrag von rund 375.000 AED, umgerechnet über 100.000 USD, der nicht besteuert werden muss. Wenn der Gewinn also 375.000 AED oder weniger beträgt, zahlt man de facto keine Körperschaftssteuer, da man noch im Rahmen des Freibetrages liegt. 

VAT 

Seit 2018 gibt es eine Mehrwertsteuer von 5% in den VAE. Diese Steuer fällt beim Verkauf von Produkte und Dienstleistungen an, die innerhalb der VAE verkauft werden. Gleichzeitig können Unternehmen sich diese VAT wieder zurück holen beim Kauf von Produkten und Dienstleistungen von anderen Unternehmen. 

Für Unternehmen ist diese erst verpflichtend, wenn VAT pflichtige Umsatz mehr als 375.000 AED beträgt. Darunter muss man sich nicht registrieren und keine VAT abführen. Ein sogenannter VAT Exempt wird angewandt. 

Immobilien sind grundsätzlich VAT befreit, außer es handelt sich um Gewerbeimmobilien. 

Quelle: https://mof.gov.ae/vat/

Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die VAE nach wie steuerlich sehr attraktiv für Angestellte, Unternehmern und Investoren ist. Auf privater Ebene herrscht weitgehende Steuerbefreiung und auch für Unternehmen gibt es zahlreiche Regelungen und Gesetzte, welche die kürzlich eingeführte 9% senken oder umgehen bzw. legal ausschließen. 

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