Visa & AuswandernAktualisiert am 04.09.2026

Als Trader nach Dubai auswandern: Ablauf, Kosten & Steuern

Dubai besteuert Kapitalerträge mit 0 %, egal ob aktiver Handel oder passive Anlage. Wie die Auswanderung als Trader abläuft, was sie kostet und worauf du steuerlich achten musst.

Yacht vor der Skyline von Dubai bei Sonnenuntergang

Dubai hat sich in den letzten Jahren zu einem der beliebtesten Auswanderungsziele für Unternehmer, Investoren und vor allem auch Trader entwickelt. Die Stadt am Golf überzeugt durch 0 % Steuer auf Kapitalerträge jeglicher Art, egal ob passiver oder aktiver Handel, und ist damit aus steuerlicher Sicht hochinteressant für alle Anleger und Trader.

Doch wie wandert man als Trader nach Dubai aus und was muss man beachten? Alles rund um das Thema in diesem umfassenden Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze
  • 0 % Steuer auf Trading-Gewinne bei Aktien, Krypto, ETFs, Devisen und Rohstoffen, aktiv wie passiv. Die Handelsfrequenz ändert daran nichts.
  • Gehandelt wird privat, nicht über die Firma. Die Freezone-Firma sponsert nur das Visum; läuft der Handel über sie, greift die Körperschaftsteuer.
  • Der teure Teil ist der Abschied, nicht die Ankunft: Österreich besteuert beim Wegzug das gesamte Depot, Deutschland nur Beteiligungen ab 1 %, die Schweiz gar nicht.
  • Drei Wege zum Aufenthaltsvisum: Firmengründung, Immobilienkauf oder Bankeinlage. Die Firmengründung ist für die meisten der Einstieg.
  • Rund 17.100 AED (etwa 4.000 €) pro Jahr kostet die Lizenz beim Weg über die eigene Firma. Ab 2 Mio. AED Investment gibt es stattdessen das Golden Visa mit 10 Jahren Laufzeit.
  • Richtwert beim Einkommen: 5.000 € im Monat für Singles, 7.500 € für Paare.
  • Vor Ort stehen Medical Check, Biometrie und der Antrag auf Emirates ID an, dazu die verpflichtende Krankenversicherung.
  • Lokal zugelassene Broker sind unter anderem Interactive Brokers, Pepperstone, Binance UAE, OKX UAE und ByBit UAE.
  • Das Visum allein reicht dem alten Finanzamt nicht. Nachweis ist das Tax Residency Certificate ab 183 Tagen Aufenthalt, entscheidend bleibt aber der Mittelpunkt der Lebensinteressen.

Vorteile

Dubai bietet für Trader zahlreiche Vorteile, und es gibt viele Gründe, weshalb man in die Metropole auswandern sollte, wenn man mit Aktien, Krypto und Co. handelt. Nachfolgend die wichtigsten Gründe im Überblick.

0 % Steuer für Trader

Der größte Vorteil von Dubai bzw. den VAE für internationale Trader ist definitiv die fehlende Besteuerung der Kapitalerträge jeglicher Art. Es gibt keine Steuer auf Gewinne, die durch den Handel von Aktien, Krypto, ETFs, Devisen, Rohstoffen oder Ähnlichem erzielt werden.

Im Vergleich zur Schweiz und anderen Ländern wie Zypern liegt der Hauptvorteil vor allem darin, dass es sich nicht nur um passive Anlage, sondern auch um aktives Trading handeln darf. Die Frequenz ist irrelevant und ändert nichts an der kompletten Steuerbefreiung. Alle weiteren Abgaben stehen im Artikel Steuern in Dubai.

Im direkten Vergleich wird der Unterschied deutlich. Nachfolgend eine Übersicht, wie private Trading-Gewinne in den relevanten Ländern behandelt werden.

LandAktien & ETFsKrypto
VAE (Dubai)Keine Haltefrist, keine Betragsgrenze, Frequenz egal0 %0 %
DeutschlandSparer-Pauschbetrag 1.000 €, ggf. Kirchensteuer26,375 %Abgeltungsteuer + Soli0 % nach 1 Jahr Haltefristsonst bis 45 % persönlicher Steuersatz
ÖsterreichKeine Haltefrist mehr, Krypto seit 2022 im KESt-Regime27,5 %KESt27,5 %KESt
SchweizNur bei privater Vermögensverwaltung; gewerbsmäßiger Handel wird Einkommen. Vermögenssteuer kantonal0 %0 %
ZypernNon-Dom: keine Steuer auf Dividenden und Zinsen, dafür Sozialabgaben0 %Securities Exemptionin der Regel steuerpflichtig

Stand 2026, private Kapitalanlage. Ohne Kirchensteuer, Sozialabgaben und Sonderfälle. Die Einordnung im Einzelfall gehört zum Steuerberater.

Entscheidend ist dabei, wer handelt. Steuerfrei sind die Gewinne der Privatperson, also des Depots und der Wallets, die auf dich persönlich laufen. Genau so wird es in Dubai auch gemacht: Die Freezone-Firma existiert ausschließlich, um das Aufenthaltsvisum zu sponsern. Gehandelt wird über sie nicht.

Firma ≠ Handelskonto

Läuft der Handel über das Firmenkonto, greift die Körperschaftsteuer: 9 % auf den Gewinn oberhalb von 375.000 AED. Wertpapier- und Krypto-Handel auf eigene Rechnung zählt in der Regel nicht zu den Qualifying Activities, mit denen eine Freezone-Firma den 0-%-Satz behält. Die Firma ist das Mittel zum Visum, nicht das Handelsvehikel. Wer beides vermischt, verschenkt genau den Vorteil, für den er gekommen ist. Details dazu im Abschnitt Unternehmen des Steuer-Ratgebers.

Infrastruktur

Einer der wichtigsten Punkte hinsichtlich der Lebensqualität ist die Infrastruktur. Hier ist Dubai in zahlreichen Kategorien weltweit führend und bietet alles, was man zum täglichen Leben und Arbeiten benötigt.

  • Stabiles Bankensystem
  • Internationale Krankenhäuser & Ärzte
  • DXB Airport und Emirates Airline
  • Sportstätten für Golf, Tennis, Padel und Kraftsport
  • Shopping Malls (Dubai Mall)
  • Amazon.ae (lokales Amazon mit Same-Day-Delivery)
Golfplatz in Dubai

Sicherheit

Dubai ist eine der sichersten Städte in einem der sichersten Länder der Welt. Vor allem für Familien, aber auch für vermögende Menschen ist Sicherheit einer der wichtigsten Faktoren für das tägliche Leben. Während zahlreiche Großstädte in Europa und anderen Teilen der Welt mit zunehmender Kriminalität zu kämpfen haben, überzeugt Dubai durch extrem hohe Sicherheit. Die Zahlen dazu stehen im Artikel Kriminalität in Dubai.

Voraussetzungen

Die VAE sind eines der freundlichsten Länder, was die Einwanderungsbedingungen betrifft. Dennoch gibt es einige Aspekte, die unbedingt beachtet werden müssen. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen, die man erfüllen muss, um in die VAE auswandern zu können.

Aufenthaltsvisum

Der wichtigste Punkt ist selbstverständlich das Aufenthaltsvisum. Nur wer ein sogenanntes Residence Visa samt Emirates ID besitzt (beides gehört zusammen), darf dauerhaft in den VAE leben und arbeiten. Zudem ist es notwendig für die Eröffnung von Konten, den Abschluss von Mietverträgen und vieles mehr.

Grundsätzlich gibt es mehrere Wege, ein Aufenthaltsvisum samt Emirates ID zu erhalten. Hier die drei beliebtesten im Überblick:

  • Firmengründung: Wer eine Firma in Dubai gründet und sich selbst anstellt (ohne Pflicht auf tatsächliche Aktivität und Gehalt), kann sein Aufenthaltsvisum darüber sponsern. Das bleibt so lange aktiv, wie die Firma registriert ist und die jährlichen Lizenzkosten bezahlt werden. Man erhält dabei ein sogenanntes Employment Visum. Es ist in der Regel 2 Jahre gültig und lässt sich problemlos erneuern, solange die Firma weiterhin existiert.
  • Immobilienkauf: Beim Kauf einer Immobilie besteht die Möglichkeit, ein sogenanntes Investor Visa zu erhalten. Die Mindesthöhe wurde mittlerweile abgeschafft, ein günstiges Studio-Apartment genügt also bereits. Solange die Immobilie gehalten wird, bleibt das Visum aktiv; formell muss es aber, genau wie das Employment Visum, alle 2 Jahre erneuert werden. Wer mehr als 2 Mio. AED investiert, kann stattdessen ein Golden Visa erhalten, das 10 Jahre gültig ist und danach erneuert werden kann. Wichtig: Die Immobilie muss weder fertiggestellt noch vollständig abbezahlt sein, allein der Wert muss 2 Mio. AED übersteigen.
  • Bankeinlage: Auch über eine Bankeinlage von 2 Mio. AED lässt sich ein Aufenthaltsvisum in Form eines Golden Visa erhalten. Dafür wird der Betrag bei einer emiratischen Bank angelegt. Auch diese Variante ist 10 Jahre gültig und verlängerbar, solange die Anlage besteht.

In der Regel entscheiden sich die meisten, vor allem zu Beginn, für den ersten Weg.

Kapital

Wie schon angesprochen, ist ein gewisses Kapital notwendig, um sich das Aufenthaltsvisum leisten zu können. Beim Employment Visum über die eigene Firma liegen die Lizenzkosten in der Regel bei 17.100 AED (etwa 4.000 €), die jedes Jahr zu entrichten sind.

Bei Bankeinlage oder Immobilienkauf entstehen zwar keine fortlaufenden Kosten, dafür ist die initiale Investmentsumme weitaus höher.

Darüber hinaus sollte man selbstverständlich auch die Lebenshaltungskosten in Dubai decken können. Diese variieren stark, je nachdem welchen Lebensstil man pflegt bzw. in Dubai pflegen möchte. Unsere pauschale Empfehlung liegt bei einem Einkommen von 5.000 € pro Monat für Singles und 7.500 € pro Monat für Paare.

Yacht vor der Skyline von Dubai

Krankenversicherung

Ein weiterer essenzieller Punkt ist die Krankenversicherung in Dubai. Jeder selbstständige Unternehmer und Investor ist verpflichtet, eine abzuschließen. Das kann über eine lokale oder eine internationale Versicherung geschehen. Erstere ist deutlich günstiger, aber lokal beschränkt; die zweite Option deckt international ab, ist dafür aber teurer.

Je nachdem, wie viel man reisen möchte, entscheidet sich, welche Variante besser geeignet ist.

Wegzugsbesteuerung

Steuerlich zerfällt der Umzug in zwei Hälften. Was in den VAE passiert, ist schnell erzählt: 0 %. Teuer werden kann der Abschied, denn alle drei deutschsprachigen Länder greifen beim Wegzug in ein Drittland wie die VAE zu, nur erfassen sie dabei völlig Unterschiedliches. Für einen Trader mit gewachsenem Depot ist dieser Unterschied der wichtigste Punkt der ganzen Planung.

Deutschland: § 6 AStG

Betroffen sind Anteile an Kapitalgesellschaften ab einer Beteiligung von 1 %. Die aufgelaufenen Wertsteigerungen gelten im Moment des Wegzugs als veräußert und werden mit 25 % Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag besteuert, auch dann, wenn nichts verkauft wird. Eine Stundung, wie sie innerhalb der EU und des EWR möglich wäre, ist gegenüber den VAE als Drittstaat ausgeschlossen.

Für die meisten Trader ist das die gute Nachricht: Ein reines Wertpapier- oder Kryptodepot im Privatvermögen fällt nicht darunter. Wer Aktien, ETFs, Devisen, Rohstoffe oder Krypto hält, löst allein durch den Wegzug keine Steuer aus. Relevant wird § 6 AStG erst, wenn eine GmbH-Beteiligung dazukommt, und das schließt die in Deutschland verbreitete vermögensverwaltende „Trading-GmbH“ ausdrücklich ein.

Unabhängig davon endet die unbeschränkte Steuerpflicht erst mit dem Wegzugstag: Gewinne, die vorher realisiert werden, unterliegen noch der deutschen Abgeltungsteuer.

Österreich: § 27 Abs. 6 EStG

Hier ist es genau umgekehrt. Die Verlegung des Wohnsitzes in ein Nicht-EU/EWR-Land gilt als fiktive Veräußerung des gesamten privaten Kapitalvermögens, also nicht nur Gesellschaftsanteile, sondern auch Aktien, Fonds, Anleihen und Kryptowährungen. Fällig werden 27,5 % KESt auf sämtliche Buchgewinne, sofort im Jahr des Wegzugs und ohne Ratenzahlung gegenüber Drittstaaten wie den VAE.

Für einen österreichischen Trader mit über Jahre gewachsenem Depot ist das in aller Regel der größte Einzelposten der gesamten Auswanderung, und er fällt an, bevor der erste steuerfreie Euro in Dubai verdient ist. Diese Rechnung gehört an den Anfang der Planung, nicht ans Ende.

Schweiz

Auf Bundesebene kennt die Schweiz keine Kapitalgewinnsteuer auf privat gehaltene Wertschriften. Für Schweizer Trader ist der Wegzug damit der unkomplizierteste der drei Fälle. Zwei Punkte bleiben trotzdem: Erstens kann die Steuerverwaltung den Handel als gewerbsmäßigen Wertschriftenhandel einstufen. Dann sind die Gewinne steuerbares Einkommen und waren es auch schon vor dem Wegzug. Die Abgrenzung richtet sich nach dem Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV, unter anderem nach Haltedauer, Transaktionsvolumen, Fremdfinanzierung und dem Einsatz von Derivaten. Zweitens greifen bei Beteiligungen über 10 % sowie bei stillen Reserven in Geschäftsvermögen oder Liegenschaften kantonale Sonderregeln.

Der Zeitpunkt entscheidet

In allen drei Ländern trennt der Wegzugstag die Steuerwelten: Gewinne davor gehören ins Heimatland, Gewinne danach nach Dubai. Wer ein Depot mit hohen Buchgewinnen mitbringt, sollte Reihenfolge und Zeitpunkt mit einem Steuerberater festlegen, bevor der erste Schritt getan ist. Im Nachhinein lässt sich daran nichts mehr ändern. Wie der Wegzug in den drei Ländern sonst abläuft, steht im Auswanderungs-Ratgeber.

Steuerliche Ansässigkeit

Visum und Emirates ID machen einen zum Residenten der VAE. Steuerlich beweist das für sich genommen aber noch nichts. Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommt, muss dem alten Finanzamt zeigen, dass der Lebensmittelpunkt tatsächlich gewechselt hat, und das läuft auf zwei Ebenen: dem Nachweis aus den VAE und der Prüfung im Heimatland.

Tax Residency Certificate (TRC)

Das offizielle Dokument dafür ist das Tax Residency Certificate, ausgestellt von der Federal Tax Authority der VAE. Beantragt wird es über das EmaraTax-Portal, in der Regel rückwirkend für ein abgelaufenes Steuerjahr. Voraussetzung ist normalerweise ein Aufenthalt von mindestens 183 Tagen im betreffenden Jahr. Für Residenten mit Wohnsitz und Einkommensquelle in den VAE genügen formell auch 90 Tage. Ein TRC für Abkommenszwecke wird in der Praxis aber erst ab 183 Tagen ausgestellt.

Was man für den Antrag braucht:

  • Gültiges Residence Visa und Emirates ID
  • Mietvertrag (Ejari) oder Nachweis über Wohneigentum
  • Kontoauszüge der letzten sechs Monate von einer lokalen Bank
  • Ein- und Ausreisebericht der Behörde (ICP oder GDRFA)

Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Werktage. Das Zertifikat gilt jeweils für ein Steuerjahr und muss jährlich neu beantragt werden.

Mittelpunkt der Lebensinteressen

Das TRC ist ein Baustein, kein Freibrief. Ob man im Heimatland tatsächlich aus der Steuerpflicht heraus ist, entscheidet dort das nationale Recht, und das fragt nicht nach dem Visum, sondern nach Wohnung und Aufenthalt. In Deutschland genügt nach § 8 AO bereits eine Wohnung, über die man jederzeit verfügen kann, um die unbeschränkte Steuerpflicht aufrechtzuerhalten; nach § 9 AO reicht ein gewöhnlicher Aufenthalt von mehr als sechs Monaten.

Beansprucht am Ende beides eine Ansässigkeit, entscheidet üblicherweise die Tie-Breaker-Regel des Doppelbesteuerungsabkommens, und zwar in dieser Reihenfolge: ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit. Zum Mittelpunkt der Lebensinteressen zählt dabei das Gesamtbild: wo die Familie lebt, wo die Kinder zur Schule gehen, wo eine Wohnung zur Verfügung steht, wo die wirtschaftlichen Beziehungen liegen, bis hin zu Vereinsmitgliedschaften und Arztterminen.

Sonderfall Deutschland

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE ist zum 31.12.2021 ausgelaufen und wurde nicht verlängert; ein Nachfolgeabkommen gibt es bis heute nicht. Damit fehlt die Tie-Breaker-Regel, auf die man sich sonst berufen könnte. Für die deutsche Seite zählen allein § 8 und § 9 AO. Wer die Wohnung in Deutschland „für den Fall der Fälle“ behält, bleibt dort unbeschränkt steuerpflichtig, TRC hin oder her. Österreich und die Schweiz haben dagegen ein Abkommen mit den VAE.

Praktisch heißt das: Die Wohnung im Heimatland wird gekündigt oder langfristig vermietet, nicht bloß leerstehend gehalten. Die Familie zieht mit. Und die Aufenthaltstage werden von Anfang an dokumentiert: Boardingpässe, Ein- und Ausreisestempel, der behördliche Reisebericht. Wer das erst Jahre später im Rahmen einer Prüfung zusammensuchen muss, hat ein Problem.

Ablauf

Der genaue Ablauf für die Auswanderung nach Dubai ist klar geregelt, variiert in den ersten Schritten aber minimal, je nachdem welche Route man für das Visum wählt.

Visum-Option wählen

Basierend auf den oben genannten Optionen ist der erste logische Schritt die Entscheidung, welcher Weg der beste für einen selbst ist. Wer sich für die Firmengründung oder den Immobilienkauf entscheidet, kann diesen Schritt bereits vor der Einreise erledigen, um die Voraussetzung zu erfüllen.

Abmeldung im Heimatland

Danach gilt es, sich von der Heimat bzw. dem aktuellen Wohnsitzland abzumelden. Jedes Land hat eigene Vorschriften und Abläufe. Pauschal lässt sich sagen, dass eine Abmeldung in der Regel bei folgenden Stellen zu melden ist:

  • Finanzamt
  • Meldeamt
  • Gesetzliche Versicherung
Wichtig zu wissen

Die Abmeldung beim Meldeamt beendet die Steuerpflicht nicht automatisch. Maßgeblich sind Wohnsitz, Aufenthaltsdauer und der Mittelpunkt der Lebensinteressen, dazu kommt je nach Herkunftsland die Wegzugsbesteuerung, die für Trader oft der teuerste Posten des ganzen Umzugs ist.

eVisa & Einreise

Wer eine Firma gegründet hat, kann und sollte das eVisa bereits vor der Einreise beantragen. Das ist essenziell, da es ansonsten vor Ort zu einem Visa Status Change kommt, und der kostet Zeit und Geld.

Wer eine Immobilie gekauft hat, reist einfach mit dem Touristenvisum ein und beantragt das temporäre eVisa vor Ort.

Medical Check

Der erste Schritt in Dubai selbst ist der medizinische Check. Dabei handelt es sich um einen kurzen Test mit Blutabnahme und Lungenröntgen. Untersucht wird auf hochinfektiöse Krankheiten wie Polio oder HIV. Für die meisten ist das unbedenklich. In der Regel dauert es inklusive Wartezeit nicht länger als 30 Minuten, und das Ergebnis liegt mit VIP-Antrag binnen weniger Stunden vor.

Blutabnahme beim Medical Check in Dubai

Biometrie

Anschließend werden die biometrischen Daten erfasst, konkret die Fingerabdrücke, die auf der Emirates ID gespeichert werden. Dafür geht man in ein sogenanntes Typing Center in Dubai, idealerweise mit vorab vereinbartem Termin.

Einreichung und Antrag auf Emirates ID & RV

Mit dem Ergebnis „Fit“ aus dem Medical Test und dem bestätigten Biometrie-Termin reicht man das Antragsformular für Emirates ID und Residence Visa ein. Das wird je nach Visumsart in der Regel binnen weniger Tage bearbeitet, und man erhält die physische Emirates ID an die zuvor angegebene Adresse zugestellt. Das Aufenthaltsvisum wird mittlerweile digital als PDF ausgestellt.

Beide Dokumente sind auch in der behördlichen ICP-App einsehbar.

Emirates ID vor der Skyline von Dubai

Krankenversicherung abschließen

Der Abschluss der Krankenversicherung ist für einen fortlaufenden Aufenthalt in Dubai nicht nur verpflichtend, sondern auch dringend zu empfehlen. Abschließen kann man sie meist ganz einfach online über die Website des jeweiligen Anbieters.

Konto- & Broker-Eröffnung

Zu guter Letzt gilt es, ein Bankkonto in Dubai zu eröffnen sowie einen Broker-Account für das eigentliche Trading. Sobald Emirates ID, Residence Visa und eine Adresse in Dubai vorliegen (temporär geht auch ein Hotel), können die Anträge gestellt werden. Beliebte Banken für Expats sind unter anderem:

  • Wio
  • ENBD
  • Mashreq
  • FAB

Bei den Brokern bzw. Börsen sind unter anderem folgende Anbieter lokal zugelassen:

  • Interactive Brokers
  • Pepperstone
  • Binance UAE
  • OKX UAE
  • ByBit UAE

Kosten

Die Kosten für die Auswanderung als Trader lassen sich relativ genau kalkulieren, da sie sich fast ausschließlich aus behördlichen Gebühren und der Freezone-Lizenz zusammensetzen. Nachfolgend eine Aufstellung der einmaligen Kosten beim üblichen Weg über die eigene Firma.

PositionKosten
Firmengründung Freezone (Lizenz, 1. Jahr)4.000 € (17.100 AED)
Residence Visa1.000 €
Medical Check200 €
Biometrie250 €
Emirates ID100 €
Krankenversicherung (Jahresbeitrag)ab 1.000 €
Service durch Agentur optional1.500 – 2.000 €
Gesamt (inkl. Agentur)ca. 8.000 – 9.000 €

Nicht enthalten sind Flug, Hotel und Miete für die ersten Wochen sowie das Kapital, das für ein Investor- oder Golden Visa nötig wäre. Wer über Immobilienkauf oder Bankeinlage geht, spart die jährliche Lizenz, bringt dafür aber die Investmentsumme mit.

Die fortlaufenden Kosten sind wie folgt aufgeschlüsselt:

PositionKosten
Firma (Lizenz & Establishment Card)4.000 € (17.100 AED) / Jahr
Buchhaltung und Jahresabschlussab 1.500 € / Jahr
Residence Visa Renewal800 € alle zwei Jahre
Medical Check & Emirates ID (Erneuerung)300 € alle zwei Jahre
Krankenversicherungab 1.000 € / Jahr
Lebenshaltung Single / Paarab 5.000 € bzw. 7.500 € / Monat

Richtwerte in Euro, Stand 2026, gerundet. Die Lizenzkosten hängen von Freezone, Lizenzart und der Anzahl der Visa ab; die Lebenshaltung vom Lebensstil. Eine detaillierte Aufstellung steht im Artikel Lebenshaltungskosten in Dubai.

Auswanderung als Trader planen?

Von der Visums-Variante über die Firmengründung bis zur Emirates ID: Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns deine Situation an und sagen dir, welcher Weg für dich der günstigste ist.

Beratungsgespräch Buchen

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend ein Überblick über die am häufigsten gestellten Fragen von Tradern, die nach Dubai auswandern möchten.

Kann ich meine Familie mitnehmen?

Ja, sobald man selbst das Aufenthaltsvisum erhalten hat, kann man auch direkte Familienmitglieder wie Ehepartner oder Kinder sponsern. Diese erhalten das Visum auf ähnlichem Weg: Sponsor ist der Ehepartner, anschließend stehen Medical Check, Biometrie und der Antrag auf Residence Visa samt Emirates ID an.

Zahle ich als Trader wirklich 0 %, auch beim Daytrading?

Ja. Anders als in vielen europäischen Ländern spielt die Handelsfrequenz in den VAE keine Rolle. Ob man einmal im Jahr umschichtet oder hundertmal am Tag handelt, ändert an der Steuerfreiheit nichts, solange man privat handelt. Wichtig ist nur, dass das Depot auf die Privatperson läuft und nicht auf die Firma. Läuft der Handel über das Firmenkonto, greift die Körperschaftsteuer.

Was passiert mit meinem Depot im Heimatland?

Das sollte man vor dem Wegzug klären. Die Bank ist über den Wohnsitzwechsel zu informieren; bis zum Wegzugstag angefallene Gewinne unterliegen noch der heimischen Besteuerung. Viele Broker führen Depots für Kunden mit Wohnsitz in den VAE gar nicht weiter oder schränken sie ein, weshalb sich in der Regel ein Übertrag auf einen lokal zugelassenen Broker anbietet. Ein Verkauf kurz vor dem Wegzug ist steuerlich meist die teuerste Variante.

Wie lange muss ich pro Jahr in Dubai sein?

Formell verfällt das Residence Visa, wenn man länger als 180 Tage am Stück nicht in die VAE einreist. Für die steuerliche Ansässigkeit ist die Hürde höher: Ein Tax Residency Certificate für Abkommenszwecke setzt in der Regel 183 Tage Aufenthalt im betreffenden Jahr voraus. Wer den Wegzug wasserdicht haben möchte, plant deshalb mit deutlich mehr als einer kurzen Einreise pro Halbjahr.

Muss ich in den VAE eine Steuererklärung abgeben?

Als Privatperson nein, es gibt keine Einkommensteuer und damit auch keine Einkommensteuererklärung. Die eigene Firma dagegen ist seit Einführung der Corporate Tax registrierungs- und erklärungspflichtig, auch wenn am Ende 0 % herauskommen. Das übernimmt in der Regel ein lokaler Buchhalter.

Reicht das Visum, um im Heimatland aus der Steuerpflicht zu kommen?

Nein. Visum und Emirates ID machen einen zum Residenten der VAE, sagen über die Steuerpflicht im Heimatland aber nichts aus. Dort wird eigenständig geprüft, ob noch eine Wohnung zur Verfügung steht, wo sich der gewöhnliche Aufenthalt befindet und wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt. Für Deutsche kommt erschwerend hinzu, dass es seit 2022 kein Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE mehr gibt.

Zusammenfassung

Immer mehr Trader wandern nach Dubai aus. Die Gründe sind vor allem die komplette Steuerbefreiung auf Trading-Gewinne, aktiv wie passiv und auf alle Anlageklassen, sowie die hohe Sicherheit und die hervorragende Infrastruktur.

Grundsätzlich kann jeder nach Dubai auswandern, solange er genügend Kapital mitbringt, die Visumsanforderungen erfüllt und eine Krankenversicherung für sich abschließt. Der übliche Einstieg führt über die eigene Firma; wer größere Summen investiert, kommt über Immobilie oder Bankeinlage zum Golden Visa.

Zwei Punkte entscheiden am Ende darüber, ob sich der Umzug rechnet. Erstens: Gehandelt wird als Privatperson, die Firma sponsert nur das Visum und bleibt aus dem Handel heraus. Sonst greift die Körperschaftsteuer. Zweitens: Der teure Teil ist nicht die Ankunft, sondern der Abschied. Österreich besteuert beim Wegzug das gesamte Depot, Deutschland nur Beteiligungen ab 1 %, die Schweiz gar nicht. Wer mit hohen Buchgewinnen kommt, klärt diese Rechnung vor dem ersten Schritt.

Und noch etwas gehört dazu: Das Visum macht einen zum Residenten der VAE, nicht automatisch zum Nichtansässigen im Heimatland. Dafür braucht es das Tax Residency Certificate und vor allem einen Lebensmittelpunkt, der die Prüfung auch aushält.

Clemens K.
Hat 2018 seine erste Firma in Dubai gegründet und unterstützt seither Unternehmer, Investoren und Familien bei der Firmengründung, Auswanderung sowie weiteren Belangen in Dubai. Er ist Gründer und Berater bei Dubai Setup.
Zum Profil

Du willst nach Dubai?

Dann hole dir jetzt unseren kostenlosen Dubai-Auswandern-Guide mit 7 Tipps zu Auswanderung, Firmengründung, VISA & mehr.

Dubai Auswandern Guide